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Kinderschutz

Kinderschutz

Das Thema Kinderschutz ist fester Bestandteil bei der Einarbeitung aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Durch unser Schutzkonzept können wir sicherstellen, dass sie im Alltag über Handlungsmöglichkeiten verfügen, um den Schutz der Ihnen anvertrauten Kinder zu gewährleisten.

Zu diesem Handlungswissen gehört die Einhaltung unserer Schutzvereinbarungen im fachlich korrekten Umgehen mit Situationen von besonderer Nähe mit den Kindern.

Allgemeine Hinweise

  • In unserer Arbeit mit und für Kinder sind uns Kinderrechte ein ganz besonderes Anliegen. Wir setzen uns für Kinder ein, insbesondere für deren Recht auf körperliche, seelische und sexuelle Unversehrtheit, auf einen respektvollen Umgang, sowie für ihren Schutz und ihre Unterstützung.
  • Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sehen es als ihre pädagogische Aufgabe die Ressourcen und Kompetenzen der Eltern zu stärken, um dem Kind ein positives, stärkendes Lebensumfeld zu ermöglichen, es vor entwicklungshemmenden Einflüssen und Bedingungen zu schützen.
  • In den Einrichtungen der gemeinnützigen Paritätischen Kindertagesbetreuung haben die Kinder auf verschiedenen Ebenen die Möglichkeit sich zu beteiligen – Partizipation bedeutet für uns sich mit statt für Kinder zu handeln.

Verhältnis Betreuer/in & Kind

  • Bei der Gestaltung unseres Alltages wenden wir soweit möglich das Sechs-Augen-Prinzip (2 Betreuer/innen) an und achten darauf, dass die einzelnen Aufgaben wie z.B. Turnen immer wieder von anderen Mitarbeiter/innen übernommen werden und die Kinder somit verschiedene Handlungsmöglichkeiten kennenlernen.
  • Pädagogische Angebote werden möglichst nicht im 1:1 Kontakt (Kind-Betreuer/in) gestaltet.

Toilette & Wickeln

  • Das Prinzip der unverschlossenen Tür ist nach Möglichkeit bei allen Angeboten des Hauses zu wahren, insbesondere bei der Assistenz beim Toilettengang bzw. beim Wickeln/Umziehen.
  • Die Wickelsituation ist für ein Kind etwas sehr intimes. Daher ist es sehr wichtig, dem Wunsch des Kindes nach einer bestimmten Pflegeperson zu ermöglichen. Interessierte Kinder, die dabei sein möchten, können nach Zustimmung des zu wickelnden Kindes mitgehen. Die Kinder werden an Penis, Scheide und Po sauber gemacht, dieses wird sprachlich begleitet. Die Genitalien werden nicht manipuliert. Während des Wickelns sollen keine Personen stören, um die Intimität des Kindes zu wahren.
  • Bei der Hilfe beim Toilettengang wird der Wunsch des Kindes nach einer bestimmten Pflegeperson nach Möglichkeit berücksichtigt. Mit Kindern wird ausschließlich die Kindertoilette aufgesucht. Kinder werden nicht in die abschließbare Erwachsenentoilette mitgenommen.

Schlafen

  • Während der Schlafsituation liegen die Betreuungspersonen nicht auf den Matratzen der Kinder und umgekehrt und die Schlafräume sollten einsehbar sein.
  • Wir unterstützen die Kinder beim selbstständigen Einschlafen und der Körperkontakt als Einschlafhilfe geht nur vom Kind aus. Um Übergriffe zu verhindern, rotiert unser Personal bei der Schlafwache bis zum Ende der Schlafsituation.

Körperkontakt

  • Der Impuls zur körperlichen Nähe geht vom Kind aus. Kinder werden nicht durch Personal auf den Schoß genommen oder hochgehoben, wenn sie diesen Wunsch nicht ausdrücklich verbal oder durch Gestik und Mimik verdeutlichen.
  • In Situationen wie Traurigkeit/Wut fragen wir die Kinder, ob wir sie trösten sollen und agieren entsprechend.
  • Kinder werden nicht geküsst.

Beziehungspflege

  • Wir kommunizieren mit den Kindern wertschätzend und es werden keine Kosenamen benutzt. Die Mitarbeiter/innen sprechen mit den Kindern urteilsfrei, d.h. keine wertenden Aussagen gegenüber Kindern. Im Vordergrund steht, eine wertschätzende Beziehung zu den Kindern zu entwickeln, die mehr Kooperation und gemeinsame Kreativität im Zusammenleben ermöglicht, nicht, Kinder zu einem bestimmten Handeln zu bewegen.
  • Geschenke werden prinzipiell nicht im Namen von einzelnen Mitarbeiter/innen, sondern nur im Namen des Teams geschenkt.
  • Mitarbeiter/innen teilen ihrerseits keine Geheimnisse mit den Kindern. Alle Absprachen, die ein/e Mitarbeiter/in mit einem Kind trifft, werden öffentlich gemacht.

Privatbereich

  • Kinder werden nicht in den Privatbereich des Mitarbeiters bzw. der Mitarbeiterin (Wohnung, Haus, Garten…) mitgenommen. Dieses gilt auch für eine private Betreuung in der Wohnung der Eltern, z.B. Babysitting.
  • Bei der Benutzung eines privaten Handys und einer privaten Kamera werden die Fotos von den Kindern sofort an die Kita weitergeleitet und anschließend gelöscht.

Abweichungen, Beschwerdemanagement
& weitere Schritte

  • Abweichen von einer Schutzvereinbarung erfordert Transparenz und muss mit weiteren Mitarbeiter/innen ggf. auch mit der Leitung diskutiert werden. Bei Abweichung ist die Einvernahme dieser Personen notwendig.
  • Des Weiteren sind alle Mitarbeiter im Beschwerdemanagement geschult. Unser praktikables und altersgerechte Beschwerdesystem bietet geeignete Möglichkeiten der Beschwerde für Kinder.
  • Bei Verdacht von vermuteter und offensichtlicher Kindeswohlgefährdung reagieren wir professionell und zeitnah anhand unserer Handlungsleitlinien. Alle Mitarbeiter/innen werden darin geschult, Gefährdungen der Kinder zu erkennen und entsprechende Schritte einzuleiten.
Kinderschutz
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Gefördert durch die Bayerische Staatsregierung

Die Gemeinnützige Paritätische Kindertagesbetreuung GmbH in Nord- und Südbayern betreibt über 50 Kinderkrippen, Kindergärten, Kooperationseinrichtungen, Horte und Kinderhäuser in und um München, Regensburg, Nürnberg, Erlangen und Forchheim. Alle PariKitas zeichnen sich aus durch eine liebevolle Betreuung, hohe fachliche Qualität und anspruchsvolle Pädagogik auf Basis der Grundwerte des Paritätischen: Vielfalt, Toleranz und Offenheit.