Vier Punkte in der Satzung haben sich geändert:
Zahlreiche Kommunen haben in der letzten Zeit so genannte Kita-Planer eingeführt. Daher haben wir den Passus zum Aufnahmeverfahren eines Kindes wie folgt angepasst:
"Die Aufnahme eines Kindes erfolgt über das jeweilige gültige Aufnahmeverfahren unter Anwendung der entsprechenden Kriterien."
Immer wieder kommen Kinder krank oder nach Krankheit noch nicht ausreichend genesen in die Kita. Daher gilt jetzt bei Fieber explizit eine 48-Stunden-Frist:
"Wir bitten dringend nach Fieber, Erbrechen und Durchfall das Kind erst nach vollständiger Gesundung wieder in die Kindertagesstätte zu bringen. Das heißt z.B., dass ein Kind 48 Stunden fieberfrei (ohne Zäpfchen) sein muss."
Bei der Abbuchung der Kita-Beiträge bekamen wir in letzter Zeit gehäuft Fehlermeldungen. Daher lautet der Abschnitt zur Mitteilungen von Änderungen bei Adressen und Kontodaten nun wie folgt:
"Adressänderungen und Kontodatenänderungen müssen innerhalb von 14 Tagen gemeldet werden."
Zuletzt gab es häufiger Unklarheiten wegen unserer Schließtage. Daher haben wir auch diesen Absatz in unserer Satzung nun klarer formuliert:
"Schließtage: Das BayKiBiG sieht inclusive Team- und Fortbildungstagen maximal bis zu 35 Schließtage im Betriebsjahr vor. Die genaue Anzahl der Schließungstage können Sie in Ihrer Einrichtung erfragen. Die Lage wird durch den Träger in Abstimmung mit dem Elternbeirat festgelegt und Ihnen rechtzeitig bekannt gegeben."
Die neue Satzung ist auf unserer Homepage eingestellt.
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Die Gemeinnützige Paritätische Kindertagesbetreuung GmbH in Nord- und Südbayern betreibt über 50 Kinderkrippen, Kindergärten, Kooperationseinrichtungen, Horte und Kinderhäuser in und um München, Regensburg, Nürnberg, Erlangen und Forchheim. Alle PariKitas zeichnen sich aus durch eine liebevolle Betreuung, hohe fachliche Qualität und anspruchsvolle Pädagogik auf Basis der Grundwerte des Paritätischen: Vielfalt, Toleranz und Offenheit.