Liebe Eltern vom Kindergarten Gudrunstrasse,
in der letzten Woche wurden Sie über die Neueröffnung unseres Kindergartens in der Gudrunstrasse informiert. Was heisst das nun im Detail für Sie:
1. Organisatorisch
Wir bieten Ihnen zum 01.06.2022 bzw. zum 01.09.2022 einen Betreuungsvertrag mit der Gemeinnützigen Paritätischen Kindertagesbetreuung an. Weiter unten auf dieser Seite finden Sie alle Informationen und Inhalte dazu. Wir freuen uns sehr, wenn Sie sich für die Betreuung mit PariKita entscheiden!
Bitte tragen Sie im Kita-Portal Ihren Wunschtermin für die Aufnahme ein. Dies ist notwendig, dass wir Ihren Betreuungsplatz für Sie reservieren können.
2. Informationen, Fragen, Wünsche
Wir möchten Ihnen alle Informationen geben, die Sie sich von uns wünschen, alle Fragen beantworten, für Sie da sein! Um Ihnen möglichst viele Informationen von und über PariKita zur Verfügung zu stellen, nutzen wir unterschiedliche Kanäle:
Aktuell finden bzw. fanden digitale Elternveranstaltungen statt. (Termine 08.02. & 17.02.2022)
Aktuell sind keine weiteren virtuellen Elternabende geplant.
Der Betreuungsvertrag besteht aus einem Mantel-Betreuungsvertrag und mehreren Anlagen.
Hier finden Sie den Betreuungsvertrag zum Online-Ausfüllen oder Ausdrucken für den Kindergarten Gudrunstrasse.
Wir haben Ihnen allen wichtigen Anlagen in einem Dokument zusammengefasst. (Stand 07.02.2022)
Alle Familien müssen Sie über das Kita-Portal der Stadt Nürnberg offiziell anmelden.
Wenn Sie innerhalb der Probezeit den Betreuungsvertrag kündigen wird die Anmeldegebühr zur Abgeltung des Verwaltungsaufwandes einbehalten.
Selbstverständlich können Sie auch mehr als drei abholberechtigte Personen eintragen. Sie können diese entweder neben dem Punkt aufführen oder dafür ein separates Blatt verwenden. Im Einzelfall können auch kurzfristige abholberechtige Personen benannt werden. Diese müssen sich jedoch beim Abholen ausweisen.
Nach Ihrer offiziellen Anmeldung für einen Betreuungsplatz im Kita Portal der Stadt Nürnberg, erhalten wir Ihre Kontaktdaten.
Wir werden Sie daraufhin zu einem Gespräch in unsere Geschäftsstelle in der Spitalgasse einladen, in dem wir gemeinsam den Betreuungsvertrag besprechen. Zu diesen Termin bringen Sie bitte den Impfpass und das U-Untersuchungsheft mit. Anschließend bekommen Sie den Vertrag als Kopie unterschrieben zurück.
Wichtig ist: Alle Personensorgeberechtigten müssen auf dem Betreuungsvertrag unterschreiben.
Damit unsere Verwaltungsabläufe und unsere Prozesse reibungslos von statten gehen, bitten wir Sie unbedingt die Abgabefrist einzuhalten. Andernfalls müssen wir den Betreuungsplatz anderweitig vergeben. Nur, wenn wir alle Betreuungsverträge zurückbekommen haben, können wir auch die Personalplanung organisieren.
Die Regelungen zur Kündigung des Platzes, sind unter dem Punkt 5. im Mantel-Betreuungsvertrag geregelt. Bitte beachten Sie, dass der Vertrag nicht vor Vertragsbeginn gekündigt werden kann. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen.
Auch im Falle eines Umzuges, gelten die vertraglich geregelten Kündigungsbedingungen.
Die Buchungszeit beginnt mit dem Betreten der Einrichtung und endet mit dem Verlassen dieser. Bitte rechnen Sie bei den Buchungszeiten Ihres Kindes für die Bring- und Abholzeiten pro Woche ca. 2,5 Std. mit ein.
Um den Ablauf des Kita-Geschehens nicht zu behindern, bitten wir Sie, unbedingt die gebuchten Betreuungszeiten einzuhalten. Falls Sie im Alltag merken, dass ihnen die gebuchten Zeiten nicht ausreichen, bitten wir Sie, umgehend diese aufzustocken. Bitte beachten Sie, dass eine Betreuung außerhalb der Buchungszeit, Auswirkungen auf den Versicherungsschutz und die Personalplanung hat.
Wir bitten Sie die Buchungszeiten so zu berechnen, dass sie noch einem Puffer für Ihre Termine oder unvorhergesehene Ereignisse einplanen (z.B. Stau, Arzttermine). Falls Sie für einen bestimmten Tag die Betreuungszeit nicht einhalten können, bitten wir Sie, dies mit der Einrichtungsleitung zu besprechen.
In dem Pdf-Dokument „Elterngebühren“ finden Sie alle Beiträge in den entsprechenden Stundenkategorien. Zuzüglich zu den monatlichen Beiträgen kommt eine monatliche Essensgebühr in Höhe von derzeit 85€ für die Vollverpflegung.
Der Beitragszuschuss des Freistaat Bayern in Höhe von 100,00 Euro für Kindergartenkinder ab 3 Jahren bis zum Eintritt in die Grundschule, sind in diesem Elternbeitrag noch nicht berücksichtigt. Der Anspruch auf Beitragsentlastung beginnt im September des Jahres, in dem das Kind das dritte Lebensjahr vollendet.
Im Regelfall können wir den Beitrag nicht erstatten, wenn Ihr Kind die Einrichtung länger nicht besucht.
Die Kosten für Vollverpflegung betragen aktuell 80€. Sie werden für 11 Monate eingezogen. Der Monat August ist betragsfrei. Alle Abwesenheiten sind damit abgegolten.
Es ist nicht vorgesehen, dass sich die Beiträge in naher Zukunft verändern werden. Falls in den nächsten Jahren eine Beitragsanpassung erfolgen soll, findet diese nur in Absprache mit dem Elternbeirat statt.
Kinder mit akuten Krankheitssymptomen dürfen die Einrichtung nicht besuchen und müssen 48h symptomfrei sein bis sie wieder betreut werden können. Bei leichten Krankheitssymptomen, wie leichter Schnupfen und leichter Husten dürfen die Kinder die Einrichtung besuchen. Wir bitten Sie dennoch verantwortungsbewusst mit diesem Thema umzugehen und zu berücksichtigen, was Ihrem Kind im Falle einer Erkrankung guttut. Ebenfalls bitten wir Sie die Möglichkeiten einer Ansteckung für andere Kinder und für Mitarbeiter*innen zu bedenken. Zur Zeiten der Corona-Krise gelten gesonderte Regelungen, welche zu beachten sind.
Die Daten, welche in der App erfasst werden, liegen auf einen Server in Deutschland. Das Unternehmen ist Datenschutz-Zertifiziert und erfüllt alle Vorgaben des Datenschutzgesetzes.
Die Regelungen zur Kündigung des Platzes, sind unter dem Punkt 5. im Mantel-Betreuungsvertrag geregelt. Bitte beachten Sie, dass der Vertrag nicht vor Vertragsbeginn gekündigt werden kann. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen.
Nähere Infos folgen.
Im Jahr 2022 ist eine Sommerschließung vom 08.08. bis zum 19.08.2022 geplant.
Außerdem ist der Kindergarten "Gudrunstrasse" am Freitag, den 28.10. aufgrund eines Konzeptionstages und vom 23.12. bis zum 31.12.2022 geschlossen.
Auch im Falle eines Umzuges, gelten die vertraglich geregelten Kündigungsbedingungen.
3. Anlagen zum Betreuungsvertrag
Die Satzung für die Kindertagesstätten der Gemeinnützigen PARITÄTISCHEN Kindertagesbetreuung GmbH finden Sie hier.
In der Anlage zwei finden Sie alle Informationen zum Datenschutz nach Art. 13 der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO).
In der Anlage drei werden die Betreuungszeiten geregelt. Erneut müssen Sie hier die Daten ihres Kindes und die der Personensorgeberechtigten eintragen. Anschließend tragen Sie bitte die gewünschten Betreuungszeiten Ihres Kindes ein. Bitte beachten Sie hierbei, dass die Zeiten nur halbstündig gebucht werden können. Sie können an unterschiedlichen Tagen unterschiedliche Zeiten buchen.
Tragen Sie bitte in der zweiten Zeile die Summe der Stunden für den Tag ein. Durch die Summe ergeben sich die Wochenstunden. Die Wochenstundenzeit sowie der Durchschnitt errechnen sich nun automatisch.
Unter den Überpunkt Buchung können Sie nun die Stundenkategorie für ihre durchschnittliche Buchungszeit ausfüllen. Anschließend muss das Formular von beiden Personensorgeberechtigten unterschrieben werden.
Die Buchungszeiten stellen den Rahmen der Betreuung dar. Innerhalb dieses Rahmens dürfen Sie ihr Kind gerne auch nach der vereinbarten Buchungszeit in die Kita bringen oder vor dem Ende der vereinbarten Buchungszeit abholen. Allerdings ist es nicht möglich ihr Kind vor der gebuchten Zeit zu bringen oder nach der vereinbarten Zeit abzuholen. Wir bitten Sie bei der Berechnung ihrer Betreuungszeiten, noch einem Puffer für die Abholzeit und die Übergabe einzuplanen.
Wir gehen davon aus, dass Ihre Buchungszeiten sich mindestens im gleichem Umfang bewegen wie bisher.
In der Elternbeitragstabelle finden Sie alle Beiträge in den entsprechenden Stundenkategorien. Die Beiträge haben sich durch den Trägerwechsel nicht geändert. Zuzüglich zu den monatlichen Beiträgen kommt eine monatliche Essensgebühr in Höhe von derzeit 80 € für die Vollverpflegung.
Der Beitragszuschuss des Freistaat Bayern in Höhe von 100,00 Euro für Kindergartenkinder ab 3 Jahren bis zum Eintritt in die Grundschule, sind in diesem Elternbeitrag noch nicht berücksichtigt.
Der Anspruch auf Beitragsentlastung beginnt im September des Jahres, in dem das Kind das dritte Lebensjahr vollendet.
Im Kombimandat können Sie uns eine Einzugsermächtigung für die Gebühren erteilen. Falls sich ihre Bankverbindung ändern sollte erteilen Sie uns bitte ein neues Kombimandat.
In der Anlage sechs können Sie uns das Einverständnis für die Erstellung und Verbreitung von Foto-, Film- und Tonaufnahmen erteilen. Bitte kreuzen Sie dazu in dem entsprechenden Kästchen Ihre Zustimmung an und unterschreiben Sie am Ende das Formular. Sie können dem Einverständnis jederzeit widersprechen. Auch in den SieKids Kitas sollen nach und nach unsere PariKita-App eingeführt werden. Um diese vollumfänglich nutzen zu können benötigen wir auch hierfür Ihr Einverständnis.
Im Infektionsschutzgesetz ist geregelt welche Krankheiten meldepflichtig sind. Bitte unterschreiben Sie uns auf Seite zwei, dass sie die Belehrung für Personensorgeberechtigte erhalten und gelesen haben.
Laut dem Masernschutzgesetz, braucht jedes Kind für die Betreuung in einer Kindertageseinrichtung eine Masernschutzimpfung. Der Nachweis darüber muss in der Einrichtung bzw. beim Vertragsgespräch erfolgen.
Sie erhalten von uns gesondert Information wann sie den Impfausweis ihres Kindes vorlegen müssen.
Wir sind gesetzlich dazu verpflichtet, Ihnen das Infoblatt geimpft-geschützt vom bayerischen Staatsministerium auszuhändigen. Bitte lesen Sie sich dieses sorgfältig durch.
Ebenfalls sind wir dazu verpflichtet zu dokumentieren, dass die letzte altersentsprechende Früherkennungsuntersuchung stattgefunden hat.
Sie erhalten auch dazu gesondert Information, wann Sie das U-Untersuchungsheft ihres Kindes vorlegen müssen.
Falls Sie als Personensorgeberechtigte nichtdeutscher Herkunft sind, werden unsere Einrichtungsleitungen Sie bitten, in Ihrer SieKids Einrichtung ein entsprechendes Ausweisdokument vorzuzeigen, um dies in unseren Unterlagen zu dokumentieren. Diese Anlage ist daher hier auf der Homepage nicht hinterlegt.
Wenn Sie innerhalb der Probezeit den Betreuungsvertrag kündigen wird die Anmeldegebühr zur Abgeltung des Verwaltungsaufwandes einbehalten.
Diese Einverständniserklärung ist nur für einen Betreuungsvertrag im Hort relevant. Sie regelt den Heimweg vom Hort, Schwimmbadbesuche, kleinere Einkäufe der Kinder und den Austausch zwischen Schule, Hort und Eltern.
Sie wird erst im späteren Verlauf in der Kindertagesstätte ausgefüllt.
Die Anlage 14 enthält die Einwilligung der Erziehungsberechtigten in den Fachdialog zwischen Kindertageseinrichtung und Schule über das Kind. Die Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern liegt in der vorrangigen Verantwortung der Eltern. Elternhaus, Kindertageseinrichtung und Grundschule sind Partner in gemeinsamer Verantwortung für das einzuschulende Kind.
Die Einwilligung der Eltern ermöglicht eine partnerschaftliche Kooperation und den Austausch aller Beteiligten über das Kind. Mit vereinten Kräften gelingt es umso besser, das Kind bei der Bewältigung seiner mit der Einschulung anstehenden Aufgaben optimal zu begleiten. Diese Einwilligung ist freiwillig und wird erst im späteren Verlauf in der Kindertagesstätte ausgefüllt.
Um Sie ab sofort jederzeit schnell und zuverlässig mit Ihnen in Kontakt treten zu können, möchten wir Sie per E-Mail informieren. Selbstverständlich gehen wir jederzeit sorgfältig und verantwortungsbewusst mit Ihren Daten um. Bitte tragen Sie sich hier in unseren Eltern-Newsletter ein und wir informieren Sie über alles Wichtige!
Gemeinnützige
PARITÄTISCHE Kindertagesbetreuung GmbH Nordbayern
Spitalgasse
3
90403 Nürnberg
Tel.: 0911 205 65 420
E-Mail: kndrgrtngdrnstrssprtt-byrnd
Gefördert durch die Bayerische Staatsregierung
Die Gemeinnützige Paritätische Kindertagesbetreuung GmbH in Nord- und Südbayern betreibt über 50 Kinderkrippen, Kindergärten, Kooperationseinrichtungen, Horte und Kinderhäuser in und um München, Regensburg, Nürnberg, Erlangen und Forchheim. Alle PariKitas zeichnen sich aus durch eine liebevolle Betreuung, hohe fachliche Qualität und anspruchsvolle Pädagogik auf Basis der Grundwerte des Paritätischen: Vielfalt, Toleranz und Offenheit.